AGB

1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching/Seminar-Veranstalters Quantenraum – Katharina Kowalski, Pestalozzistraße 32, 03238 Finsterwalde nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

1.2 Vertragsvereinbarung

Vertragssprache ist deutsch.

1.3 Vertragsschluss

1.3.1 Mit Digistore24

Sofern Sie die Dienste von Quantenraum in Anspruch nehmen möchten, können Sie eine Buchung über meinen Partner Digistore24 vornehmen. Dieser ist somit auch Ihr Vertragspartner. Für die Buchung haben Sie auf die gewünschte Leistung zu klicken und werden anschließend zu Digistore24 weitergeleitet. Der Vertragsschluss erfolgt gemäß Digistore24 dann wie folgt (einsehbar unter https://www.digistore24.com/page/terms): „Das Einstellen des jeweiligen Produkts in den Onlineshop stellt noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages von Digistore24 an den Käufer dar. Um Produkte im Onlineshop von Digistore24 zu kaufen, kann der Käufer die ausgewählte Ware in den Warenkorb legen und daraufhin die Bestelldaten in die vorgegebene Bestellmaske eingeben. Nach der Wahl der Versandart und des gewünschten Bezahlverfahrens, sowie dem Akzeptieren dieser AGB, sendet er sein verbindliches Angebot mit Klick auf den Button „Jetzt kaufen“ ab. Im Anschluss an diesen Bestellprozess erhält der Käufer von Digistore24 eine E-Mail mit der Bestellbestätigung. Diese Bestellbestätigung stellt jedoch noch keine Annahme des vom Käufer an Digistore24 übersandten Angebotes dar. Digistore24 speichert den Vertragstext der Bestellung und der Käufer kann diesen vor der Versendung seiner Bestellung an uns ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung auf „Drucken” klickt. Ich sende dem Käufer außerdem eine Bestellbestätigung sowie eine Auftragsbestätigung mit allen Bestelldaten an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Weitere Informationen zum Datenschutz kann der Käufer jederzeit unter https://www.digistore24.com/page/privacy abrufen. Die Annahme durch Digistore24 erfolgt durch ausdrückliche Annahmeerklärung gegenüber dem Käufer per E-Mail bis spätestens zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebotes folgenden Werktags, oder durch Zusendung der vertragsgegenständlichen Ware. Digistore24 ist berechtigt, Vertragsangebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sofern der Käufer Unternehmer ist, sind Angebote von Digistore24 freibleibend und unverbindlich. Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.“

1.3.2 Weiterer Ablauf

Ich werde somit nicht Vertragspartner, sondern stelle digistore.com lediglich meine Leistung zur Verfügung. Nach Vertragsschluss erhalten Sie die Zugangsdaten für meine Website und können meine Dienste nutzen. Durch den Vertragsschluss mit digistore.com wird ein Account für meine Website für Sie eingerichtet. Das Passwort, welches Ihnen den Zugang zum persönlichen Bereich ermöglicht, ist streng vertraulich zu behandeln und darf an Dritte keinesfalls weitergegeben werden. Sie treffen die geeigneten und angemessenen Maßnahmen, um eine Kenntnisnahme Ihres Passwortes durch Dritte zu verhindern. Ein Account kann nicht auf andere Nutzer oder sonstige Dritte übertragen werden. Für Schäden, die durch den Missbrauch des Passwortes entstehen hafte ich nicht.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an.

Diese können von maximal       Teilnehmern besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:

Beschreibung des Vertragsinhalts

Insbesondere wird vereinbart:

1.     

2.     

3.     

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Vertrag

Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

3.2 Bestätigung

Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

3.3 Teilnahmeerklärung

Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von       EUR für gegenstandslos erklärt werden.

3.4 Gruppenanmeldungen

Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.5 Recht auf Absage der Veranstaltung

Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.6 Rücktrittsrecht

Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

3.7 Erstattungen

Zusätzlich erstattet der Veranstalter pauschal den Buchungsaufwand des Teilnehmers, sofern dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Vertragsbeginn

Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Zahlungsmodalitäten:

Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Der Teilnehmer kann per

  • Kreditkarte
  • Überweisung
  • Rechnung
  • Einzug vom Konto mit SEPA Einzugsermächtigung
  • Sonstiges

seiner Zahlungspflicht nachkommen.

Besondere Zahlungsbedingungen:      

4.3 Fälligkeit

Sämtliche Zahlungen sind       Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

4.4 Sonderauslagen

Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden nach gesonderter Absprache berechnet.

4.5 Steuergrundlage

Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich exklusive/ inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

5.2 Nichtinaspruchnahme

Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1 Vertragswidriges Verhalten

Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.2 Weisungsbefugnis

Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

 6.3 Haftungsfreizeichnung

Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.

6.4 Verpflichtung der Teilnehmer

Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.5 Gesundheitliche Risiken

Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.6 Unfallversicherung

Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

7. Verschwiegenheitspflicht

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

8. Haftung

8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.